Rechnungsstellung: Automatisches TS- und SDI-System
Rechtliche/steuerliche InhalteZahlungen beim Termin, steuerliche Konfiguration (Steuerregelung, ENPAB / INPS-Rückerstattung), Einladung an den Steuerberater, STS-Zugangsdaten mit automatischem oder Massenversand, ausgestellte/ausstehende/unbezahlte Rechnungen, Änderung vor der Übermittlung.
Die Rechnungsstellung in Cibus beginnt mit dem Termin: Wenn Sie die erbrachte Leistung eingeben, erstellt die Software die Zahlungsdetails – wie und ob der Patient bezahlt hat – mit automatischer Berechnung der Stempelsteuer. Sie bestätigen die Zahlung mit einem Häkchen, und die Rechnung ist fertig.
Zunächst muss die steuerliche Konfiguration des Profils vorgenommen werden: Steuernummer, Umsatzsteuer-Identifikationsnummer, Steuerregelung (normale Besteuerung, Pauschalsteuer von 5 % oder 15 %), der ENPAB-Beitrag in Höhe von 4 % für Ernährungsbiologen oder der INPS-Abzug für Diätassistenten, mit der Option, diesen im Preis zu berücksichtigen. Sie können auch Ihren Steuerberater direkt zu Cibus einladen, damit Ihre Kanzlei alles überwacht, ohne dass Dokumente ausgetauscht werden müssen.
Für das Gesundheitskartensystem geben Sie die STS-Zugangsdaten ein und wählen Sie: automatischen Versand jeder Rechnung oder manuellen Massenversand – wöchentlich, monatlich oder vierteljährlich. Die Rechnungen sind nach „ausgestellt“, „ausstehend“ (mit Angabe des von der Software erläuterten Grundes) und „unbezahlt“ geordnet. Vor der Übermittlung können Sie alles ändern: den Zahler (ein Elternteil für Minderjährige oder die Person, die den Termin spendiert), spontane Rabatte, Nummern und Daten, die vom Patienten oder vom Ernährungsberater zu tragende Stempelsteuer sowie einen eventuellen Widerspruch des Patienten gegen den STS-Versand. Die elektronische Rechnung wird an das SDI gesendet und steht dem Steuerberater zum Herunterladen zur Verfügung.
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